Weitere Veranstaltungen
Außer den Bitburger Gesprächen ist die gfr für eine Reihe weiterer Veranstaltungen verantwortlich. Namentlich zu nennen sind die Veranstaltungsreihe Islam und Recht, der Gesprächskreis econ.just, der Energierechtsdialog und die Bitburger Gespräche in München.
Sondertagung der Bitburger Gespräche: Wege zur Sicherung und Stärkung der Tarifautonomie
7.-8. Oktober 2024
Interdisziplinäre Energierechtstagung der Bitburger Gespräche und des Verbandes DIE FAMILIENUNTERNEHMER e. V.
20./21. Oktober 2021
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) musste seit seiner Einführung immer und immer wieder nachgebessert werden. Mittlerweile mehren sich die Stimmen, die den ganzen Ansatz der deutschen Anlagenförderung für verfehlt halten. Angesichts der nochmals gewachsenen Brisanz des drohenden Klimawandels muss diese Kritik beunruhigen. Daher geht die Tagung der für das Überleben einer Industrienation fundamentalen und nur in interdisziplinärer Art und Weise sachgerecht zu beantwortenden Frage nach, wie die Energiepolitik der Zukunft dem Zieldreieck aus wirksamem Klima- und Umweltschutz, zu gewährleistender Versorgungssicherheit und vertretbaren Kosten gerecht werden könnte. Es ist die Hoffnung der Veranstalter, dass die Konferenz mit dem beteiligten Sachverstand aus den Naturwissenschaften, der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft hierzu weiterführende Beiträge liefern kann.
ISLAM & RECHT
In Zusammenarbeit von Deutschem Richterbund (DRB), Landtag Rheinland-Pfalz und gfr fand am 13. Februar 2019 in den Räumen der Landesvertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Berlin die zweite Fachtagung zum Thema „Islam und Recht“ statt. Schon in seiner Einleitung betonte der wissenschaftliche Leiter, Professor Dr. Kyrill-A. Schwarz von der Universität Würzburg, dass der Konflikt zwischen dem Islam und dem staatlichen Recht seinen Ursprung in dem zentralen Unterschied zwischen einem göttlichen, von Allah gesetzten und von Mohammed überlieferten Gesetz einerseits und einem im Prozess des demokratischen Verfassungsstaates entstandenen weltlichen Recht andererseits habe. Ersteres sei nur unter erschwerten Bedingungen einem Wandel zugänglich und gerate dann in Konflikt zu weltlichem Recht, wenn es selbst mit dem Anspruch auftrete, maßgebliche Regeln für das Leben der Menschen setzen zu wollen. Hier müsse der Vorrang staatlichen Rechts gewahrt bleiben und dürfe nicht unter Hinweis auf die Religionsfreiheit als Kampftitel in Frage gestellt werden.
Christoph Schwennicke (Chefredakteur CICERO) machte in seinen Ausführungen deutlich, dass es einen unpolitischen Islam gar nicht gebe, daher sei auch die Suche nach einem säkularen Islam ein vergebliches Unterfangen, was nicht ausschließe, dass es durchaus säkulare Moslems gebe, die aber nicht den öffentlichen Diskurs prägten.
Dr. Reinhard Müller (F.A.Z.) betonte die Reichweite der Religionsfreiheit in Deutschland, die letzten Endes jedem ein Leben nach seinen religiösen Vorstellungen gestatte und auch nicht etwa eine positive Zuwendung zu den Werten des Grundgesetzes bzw. eine Identifikation mit diesen Werten des Grundgesetzes verlange. So wie der Reichsbürger die Verfassung ablehnen dürfe, so sei dies auch dem einzelnen Muslim gestattet. Dies sei genau die Kraft der freiheitlichen Verfassung, die auf den öffentlichen Diskurs vertraue.
Die Soziologin Necla Kelek wies darauf hin, dass die in Deutschland geführte Diskussion auch eine um die Deutungshoheit über die Inhalte und die Reichweite der Religionsfreiheit sei. Dies sei besonders dann problematisch, wenn Islamverbände versuchten, das deutsche Recht und deutsche Gerichte unter dem Stichwort eines „Djihad by Court“ für sich und die Verwirklichung ihrer Ziele einzuspannen.
Professor Dr. Georg Lienbacher (Mitglied des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes) zeigte in seinem Vortrag zum Verbot der Auslandsfinanzierung islamischer Vereine und Institutionen, dass auch die diesbezüglichen – umstrittenen – Regelungen nicht etwa intentional gegen den Islam gerichtet seien, dass es aber auch darum gehen müsse, als Beitrag zum Selbststand eines Gemeinwesens eine Fremdsteuerung ohne entsprechende Kontrollmechanismen zu unterbinden.
Volker Beck (Bündnis90/Die Grünen) verwies zu Recht auf die zentrale Staatsaufgabe Integration, die aber bisher kaum ernsthaft angegangen werde, da die Akteure viel zu wenig voneinander wüssten oder einander mit Pauschalurteilen angingen, ohne aber die notwendigen Kenntnisse zu haben. Auch sei erschreckend, wie wenig der Dialog – auch und in Sonderheit von Vertretern des Islams – gesucht werde.
In der abschließenden Podiumsdiskussion wurde zum einen deutlich betont, dass der Rechtsstaat im Umgang mit dem Islam seine Schwäche darin zeige, dass geltendes Recht nicht durchgesetzt werde. Zum anderen sei der Umgang mit Begriffen wie „Leitkultur“ schwierig, weil er mehr fordere, als der Verfassung zu entnehmen sei, und damit jede Identifikation mit dem demokratischen Verfassungsstaat erschwere. Auf der anderen Seite betonten Vertreter der Islamverbände, dass auch der Islam entwicklungsfähig und vor allem auch entwicklungswillig sei, was das Zusammenleben verschiedener Kulturen unter der freiheitlichen Verfassung des Grundgesetzes betreffe.
ECON.JUST
Justiz- und Wirtschaftsforum der Bitburger Gespräche
Das Verhältnis von Politik und Wirtschaft ist in beide Richtungen von einem hohen Maß an personeller und inhaltlicher Durchdringung gekennzeichnet. Weniger stark ausgeprägt ist das wechselseitige Verständnis der Akteure in Justiz und Wirtschaft für die Bedingungen unternehmerischen und judikativen Handelns. Die Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik, Veranstalter der Bitburger Gespräche, etabliert mit dem Forum econ.just eine Diskussionsplattform, die aktive hochrangige Vertreter der deutschen und europäischen Justiz sowie Eigentümer und Manager bedeutender Unternehmen des Mittelstands und der Industrie mit dem Ziel zusammenführt, Transparenz zu fördern, Defizite abzubauen und die Sensibilität und Empathie für die Sicht- und Arbeitsweise bei der Bewältigung wirtschaftlicher Fragestellungen zu erhöhen. Vertreter der Justiz und der Wirtschaft begegnen sich einmal im Jahr bei dem Justiz- und Wirtschaftsforum der Bitburger Gespräche und diskutieren, moderiert von Vertretern der Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik, über aktuelle Fragestellungen rechtlicher wie auch ökonomischer Relevanz.
DIE BITBURGER GESPRÄCHE IN MÜNCHEN
Im Jahr 2009 begannen die gfr und die Bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme und vbm eine Kooperation und begründeten eine neue Tagungsreihe unter dem Titel "Bitburger Gespräche in München". Im Fokus der im Jahr 2015 eingestellten Münchener Tagungsreihe standen insbesondere rechtspolitische Herausforderungen aus den Bereichen Wirtschaft und Arbeit. Sie fanden jährlich im Herbst/Winter statt und bildeten eine eigene Veranstaltungsreihe neben den Bitburger Gesprächen in Rheinland-Pfalz.
Eine vollständige Liste der Themen aller bisherigen Bitburger Gespräche in München finden auf der Internetseite des Instituts für Rechtspolitik.