69. Bitburger Gespräche:

Öffentliche Sicherheit als Leitprinzip des internationalen Wirtschaftsrechts – Überforderung oder angemessene Indienstnahme der Wirtschaft zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben?

Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M., Universität Passau

Das internationale Wirtschaftssystem befindet sich in einem fundamentalen Umbruch. Die Globalisierung aller Wirtschaftsbeziehungen und der Freihandel, getrieben von einem bloßen Kosten- und Effizienzparadigma scheinen „fertig zu haben“ (Felbermayr/Braml), das deutsche Wirtschaftsmodell als „Exportweltmeister“ (Hesse) scheint „kaputt“ (Münchau). Seit einigen Jahren werden Wirtschaftsbeziehungen immer mehr unter dem Aspekt der Resilienz, der Vermeidung strategischer Abhängigkeiten, des Zugangs zu kritischen Ressourcen und des Friendshorings betrachtet (Geoökonomie). China, als die aufstrebende (Wirtschafts-)Macht in der Welt stellt einen strategischen Rivalen dar, die USA unter der Regierung Trump 2.0 schotten sich immer stärker mit Zöllen von der Weltwirtschaft ab. Immer zahlreicher kommt es vor diesem Hintergrund zu staatlichen Eingriffen in die grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen, die mit einer Gefährdung der öffentlichen oder nationalen Sicherheit gerechtfertigt werden. Die Fälle des Hamburger Hafenterminals „Tollerort“, die immer strikter werdenden Exportkontrollvorschriften und nicht zuletzt die Sanktionen gegen Russland liefern hier sichtbare Beispiele. Ganz allgemein wird von einer „Weaponisation of Everything“ oder dem „Neuen Wirtschaftskrieg“ gesprochen.

Wenn aber Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit geht, welche Rolle kommt Unternehmen dann noch zu? Wie weit dürfen wirtschaftliche grenzüberschreitende Handels- und Investitionsbeziehungen zu Zwecken der Sicherheit beschränkt werden?

Diesen Fragen wollen die 69. Bitburger Gespräche nachgehen und aufzeigen, was den internationalen Handel wirklich prägt, wie Unternehmen darauf reagieren und welche Beschränkungen und Veränderungen sich im internationalen Handels-, Investitions- und Beihilfenrecht mittlerweile schon bestehen.